Geschäftsordnung Böllergruppe Emmenhausen Waal
§ 1 Name und Zweck der Böllergruppe
Der Name der Gruppe lautet,
Böllergruppe Emmenhausen Waal
Die Böllergruppe verfolgt die Brauchtumspflege. Die Böllergruppe setzt sich aus den Mitgliedern der Burgschützen
Emmenhausen sowie den Vereinigten Schützen Waal zusammen.
§ 2 Sitz des Vereins
Burgschützen Emmenhausen,
jeweilige Anschrift des 1. Schießmeisters (Anlage 1)
§ 3 Organisation
Die Mitglieder der Böllergruppe sind über ihren jeweiligen Stammverein, im Rahmen des Schützengaus Landsberg a.Lech Mitglied, im Bayerischem Sportschützenbund e. V. in
München Hochbrück.
§ 4 Geschäftsjahr, Beiträge
Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr. Höhe und Zahlungsmodus der Beiträge bestimmen die Mitglieder der Böllergruppe
§ 5 Mitglieder, Mitgliedschaft
Bei den Mitgliedern der Böllergruppe handelt es sich um aktive Schützen der
a) Burgschützen Emmenhausen
b) Vereinigten Schützen Waal
aktives Mitglied kann nur werden:
a) wer die erforderliche Sachkundeprüfung mit Erfolg abgelegt hat.
b) er aktives Mitglied eines Schützenvereins (im Sinne nach §3 Geschäftsordnung)
c) und beitragsfreies Zweitmitglied bei den Vereinigten Schützen Waal ist.
passives Mitglied kann werden:
a) wer als aktives Mitglied oder Fördermitglied eines Schützenvereines (im Sinne nach§3 Geschäftsordnung) ist.
b) der Beitrag beträgt 50% des aktiven Beitrages.
§ 6 Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder der Böllergruppe Emmenhausen Waal haben die Pflicht, die Interessen des Vereins nach innen und außen zu vertreten und alles zu tun, was zum Wohle des Vereins und zur Erlangung dessen Ziele förderlich ist. Jedes Mitglied ist verpflichtet den festgesetzten Beitrag pünktlich zu entrichten.
§ 7 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft der Böllergruppe Emmenhausen Waal erlischt durch Kündigung, Ausschluss oder Tod des Mitgliedes.
Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erklärung zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden.
Mitgliedern die ausgeschlossen wurden, steht das Recht der Berufung bei der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung ( Mitglieder
versammlung ) zu.Bei Tod eines Mitgliedes endet die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und alle Ansprüche an den Verein.
Vereinseigentum ist mit Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich zurückzugeben.
§ 8 Ordentliche Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung)
Die Böllergruppe Emmenhausen Waal führt jährlich eine ordentliche
Jahreshauptversammlung (Mitgliederversammlung) durch. Der Termin hierfür ist vom 1. Vorstand mindestens 14 Tage vorher durch Bekanntgabe im Amtlichen Mitteilungsblatt des „Marktes Waal“ bekannt zu geben.
Die ordentliche Jahreshauptversammlung soll jährlich im 1. Quartal einberufen werden. Nach Bedarf kann der 1. Vorstand weitere Mit
gliederversammlungen unter Einhaltung der, in der Geschäftsordnung erwähnten Frist, einberufen.
Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst und sind im Versammlungsprotokoll des Schriftführers festzuhalten.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Böllergruppe Emmenhausen Waal.
Anträge von Mitgliedern müssen bis spätestens fünf Tage vor der jeweils anstehenden Mitgliederversammlung beim 1. Vorstand oder Schriftführer schriftlich eingegangen sein.
§ 9 Aufgaben der
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlungen der Böllergruppe Emmenhausen WWaal haben folgende Aufgaben
zu erfüllen:
a) Wahl des Vorstandes & Kassenprüfer
b) Festsetzung des Jahresbeitrages
c) Entlastung des Vorstandes
d) Beschlussfassung über gestellte Anträge
Dem 1. Vorstand der Böllergruppe Emmenhausen Waal obliegt die
Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen.
§ 10 Vorstand
Zur Durchführung der Böllerschießen und organisatorischen,
verwaltungstechnischen Aufgaben wählt die Mitgliederversammlung
einen Vorstand.
Der Vorstand besteht aus:
1. Vorstand
Schriftführer
Schatzmeister
amtierende Schießmeister(Anlage 2)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom 1. Vorstand,
bei dessen Abwesenheit vom 1. Schatzmeister vertreten. Jeder ist
allein vertretungsberechtigt.
Zur Unterstützung des Vorstandes können weitere Mitglieder zur
Übernahme von Tätigkeiten in Ausschüssen herangezogen werden. Diese
werden durch den Vorstand ernannt.
§ 11 Berichterstattung und Entlastung des
Vorstandes
Der Vorstand erstattet bei der ordentlichen Jahreshauptversammlung
der Böllergruppe Emmenhausen Waal Bericht über die Arbeit des
abgelaufenen Jahres, die Planungen für das kommende Jahr, sowie über
die Kasse. Die Überprüfung der Kassenführung muss mindes
tens 4 Tage vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung von
den Kassenprüfern durchgeführt werden (Revisoren).
Nach dem Bericht der Revisoren und den zur Diskussion gestellten Tätigkeitsberichten kann dem Vorstand der Böllergruppe Emmenhausen Waal Entlastung durch die Mitgliederversammlung
erteilt werden.
§ 12 Auflösung
des Vereins
Die Auflösung der Böllergruppe Emmenhausen Waal kann nur durch eine, lediglich zu diesem Zwecke einberufene, Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zu diesem Beschluss ist die Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig.
IIm Falle der Auflösung ist das aktuelle Guthaben laut dem
Kassenschlussbericht unter den Stammvereinen anteilmäßig nach
Mitglieder stärke aufzuteilen.
§ 13 Änderung
der Geschäftsordnung
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Geschäftsordnung können nur bei
Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Hierfür ist die einfache
Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder der Böllergruppe
Emmenhausen Waal.
Emmenhausen, den 21.11.2004
Anschrift des 1. Schießmeisters,
Günter Bullinger
Buchloer Str. 18
86875 Waal
Für Geburtstage wurden folgende Richtlinien erstellt.
Geburtstag |
Aktiv |
Passiv |
zum 50 Geb. |
Geschenk im Wert von ca. € 50.-
und eine Glückwunschkarte |
Geschenk im Wert von ca. € 30.-
Und eine Glückwunschkarte
|
Emmenhausen, den 15.März 20
Vorstand besteht aus,
1. Vorstand
Günter Bullinger
Buchloer Str. 18
86875 Waal
Schriftführer
Klaus Völk
St. Ulrichstr. 24
86875 Emmenhausen
Schatzmeister
Franz Völk
Flurstr. 4
86875 Emmenhausen
1. Schießmeister
Günter Bullinger
Buchloer Str. 18
86875 Waal
2. Schießmeister
Josef Faustmann
Emmenhauser Str. 18
86875 Waal
3. Schießmeister
Konrad Alt
Zunftstr. 4
86875 Waal
Kassenprüfer
Manfred Knoll Christian Aßner
Jägerhausstr. 7
Burgstr. 12
86875 Waal
86875 Waal Emmenhausen