Geschäftsordnung Vereinigte Schützen Waal e.V.
Geschäftsordnung
1. Ergänzung zu § 1 der Satzung (Name und Zweck des Vereins)
Gewinnverwendung
Etwaige Gewinne bei Veranstaltungen werden nur für die Förderung des
Brauchtums verwendet (z.B. Fahne,
Schützenkette, Tracht).
2. Ergänzung zu § 2 der Satzung (Sitz des Vereins)
Postanschrift
Als Postanschrift gilt die jeweilige Adresse des Schriftführers.
3. Ergänzung zu § 5 der Satzung (Mitglieder, Mitgliedschaft)
Ehrenmitglied
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch den Vorstand. Mit der
Ehrenmitgliedschaft erlischt die Verpflichtung zur Beitragszahlung.
4. Ergänzung zu § 7 der Satzung (Ende der Mitgliedschaft)
Kündigung
Die Kündigung muss dem Schriftführer spätestens zum 30. September
zugestellt sein. Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr muss
bezahlt sein.
Beitrag
Mitglieder, die den fälligen Jahresbeitrag nach zweimaliger
Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen bezahlt
haben, können durch Beschluss des Vorstandes vom Verein
ausgeschlossen werden.
Vereinseigentum
Vereinseigentum ist mit Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich
zurückzugeben.
5. Ergänzung zu § 8 der Satzung (Ordentliche Jahreshauptversammlung
Mitgliederversammlung)
Mitgliederversammlungen
Die ordentliche Jahreshauptversammlung soll jährlich im 1. Quartal
einberufen werden. Nach Bedarf kann der 1. Schützenmeister weitere
Mitgliederversammlungen unter Einhaltung der, in der Satzung
erwähnte Frist, einberufen.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Vereinigten Schützen Waal
e.V. als auch des Vereinigten Schützen Waal Freundes- und
Förderkreises.
Anträge
Anträge von Mitgliedern müssen bis spätestens fünf Tage vor der
jeweils anstehenden Mitgliederversammlung beim 1. Schützenmeister
oder der Geschäftsstelle schriftlich eingegangen sein.
6. Ergänzung zu § 10 der Satzung (Vorstand)
Kandidaten
Wählbar sind alle Mitglieder des Vereinigten Schützen Waal e.V., die
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Amtsdauer
Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Wahlvorgang
Die jeweils anwesenden Mitglieder der Versammlung beschließen, wie
die Wahl durchzuführen ist (schriftlich oder per Handzeichen).
Ausschüsse
Zur Unterstützung des Vorstandes können weitere Mitglieder zur
Übernahme von Tätigkeiten in Ausschüssen (z.B. Sportleiter für die
Referate Jugendsport, Leistungssport, Breitensport) herangezogen
werden. Diese werden durch den Vorstand ernannt.
7. Ergänzung zu § 11 der Satzung (Berichterstattung und Entlastung
des Vorstandes)
Berichterstattung
Die Mitglieder erhalten Informationen u.a. durch Tätigkeitsberichte
des Schriftführers, der Sportleiter und des Schatzmeisters.
8. Ergänzung zu § 12 der Satzung (Auflösung des Vereins)
Vermögensverwendung
Sonstiges Vermögen (Zugstände, Gewehre, Schützenketten, Vereinsfahnen u. ä.) sind der Marktgemeinde Waal bis zur Neu
gründung eines örtlichen
Schützenvereins zu übergeben.
9. Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen und Ergänzungen zu dieser Geschäftsordnung können nur bei
Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Hierfür ist die einfache
Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
Waal, den 11.03.2000